Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

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Hauptversammlung

Die Hauptversammlung setzt sich aus den Anteilseignern der ILB zusammen. Diese sind zu gleichen Teilen das Land Brandenburg und die NRW.BANK. Das Land Brandenburg hat, unabhängig von der Höhe seines Kapitalanteils, die Stimmenmehrheit. In der Hauptversammlung werden insbesondere folgende Entscheidungen getroffen:

  • Erlass oder Änderung der Satzung
  • Kapitalerhöhung und -herabsetzung
  • Feststellung des Jahresabschluss
  • Entlastung des Vorstandes und des Verwaltungsrates